Viele Arbeitgeber fordern ein ärztliches Attest, bevor sie einen neuen Mitarbeiter einstellen. Verständlicherweise will sich der Arbeitgeber absichern, dass der Arbeitnehmer gesund ist, seiner neuen Tätigkeit regelmäßig nachkommt und durch die Arbeit keine gesundheitlichen Schäden erleidet. Diese ärztlichen Atteste, die bei der Einstellungsuntersuchung erstellt werden, sind keine „Gefälligkeitsbescheinigungen“. Denn im Falle einer ärztlichen Fehleinschätzung muss der Arzt mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.
Wir führen die Einstellungsuntersuchungen gerne durch, bitten aber um Beachtung folgender Punkte: